Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Privatkunden und Graf Hörakustik.

Die allgemeinen Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil und sie haben Vorrang von abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Privatkunden bezeichnen wir Verbraucher gemäß § 13 BGB. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Verkaufsbedingungen

Der Käufer ist an eine Bestellung 30 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Leistung ausgeführt ist. Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Käufer zustehender Ansprüche.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Fristsetzung (§326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Die Hersteller der Hörsysteme gewähren gegenüber dem Endverbraucher Garantien unterschiedlicher Laufzeit. Die Laufzeit beginnt ab Kaufdatum. Diese Garantien stellen ein freiwilliges, zusätzliches Leistungsversprechen der Hersteller gegenüber dem Endverbraucher dar. Im Rahmen dieser Garantien werden Material und Fertigungsfehler unentgeltlich gemäß den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers behoben. Erbrachte Garantieleistungen setzen keine neuen Garantiefristen in Gang. Die Garantiezeiten für eingebaute Ersatzteile enden mit Ablauf der Hörsystemgarantiezeit. Für ausgetauschte Ersatzteile gelten 6 Monate Garantie ab Reparaturdatum. 

Von jeglicher Garantie ausgeschlossen sind:

  • Fehler die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung, die durch den Käufer verursacht wurden, 
  • Schäden durch höhere Gewalt, 
  • Schäden durch Fremdeinwirkung, 
  • Mängel durch physikalische und chemische Einflüsse hervorgerufen werden (z.B. Verschmutzung und Feuchtigkeit), 
  • Schäden durch ausgelaufene bzw. Verwendung ungeeigneter Batterien.

Die Gewährleistung durch Graf Hörakustik gegenüber dem Endverbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Ansprüche dieser Mangelhaftung bestehen ab Abnahme der Kaufsache und schließen normale Abnutzung, Verschleiß und Schäden durch unsachgemäßen Umgang nicht ein.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Fehler die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung, die durch den Käufer verursacht wurden, 
  • Schäden durch höhere Gewalt, 
  • Schäden durch Fremdeinwirkung, 
  • Mängel durch physikalische und chemische Einflüsse hervorgerufen werden (z.B. Verschmutzung und Feuchtigkeit), 
  • Schäden durch ausgelaufene bzw. Verwendung ungeeigneter Batterien.

Garantie und Gewährleistung erlischt, wenn Dritte Reparaturen oder Eingriffe vornehmen. Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung sind nicht übertragbar.

Leistungs- und Reparaturbedingungen

Die Anpassung der Hörgeräte erfolgt ordnungsgemäß und handwerksgerecht. Die zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach handwerksüblichen Möglichkeiten. Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag und die Anpassung unausführbar sind, so kann der Hörakustiker vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Käufer einer Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes im jeweiligen Zustand. Die Kostenpauschale wird mit dem Kostenträger abgerechnet.

Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Hörakustiker sind privatrechtlicher Natur.

Grundsätzlich ist der Käufer zur Zahlung der Leistungen des Hörakustikers verpflichtet, es sei denn, es wird eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt, die die Tarife für die Leistungen der Hörakustiker abdeckt. Käufer, die bei der Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilführsorge vorlegen, sind Selbstzahler.

Widerrufsrecht

Der Käufer hat das Recht, erbrachte Leistungen im Rahmen einer Frist von 30 Tagen zu widerrufen.

Die Kosten für erhaltene Ware werden in diesem Fall erstattet. Sollte es sich um spezielle angefertigte Ware handeln, für die ein Auftrag erstellt wurde, ist eine Erstattung nur bei nicht beseitigten Mängeln oder unsachgemäßer Bearbeitung durch den Akustiker möglich.

Für versendete Waren, welche fristgerecht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden, behalten wir uns vor, Versandkosten für die Zusendung in Rechnung zu stellen.