FAQ

Ihre Fragen – unsere Antworten rund ums Hören

In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten auf alles, was Sie über unsere Firma, unsere Leistungen und das Thema Hörakustik wissen möchten – von modernen Hörsystemen bis hin zu Tipps für besseres Hören im Alltag.

Bei jedem Hörakustiker sind kostenlose Hörtests möglich, so kann eine Schwerhörigkeit schnell und zuverlässig festgestellt werden.
Hatte man bisher noch keine Hörgeräte, so ist der Gang zum Ohrenarzt dennoch erforderlich, damit eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden kann.
Diese ist zwingend notwendig, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt.

Die Grenzen für eine notwendige Hörgeräteversorgung sind klar festgelegt.
So muss bei einer Tonaudiometrie (einseitiges-Töne-Verstehen über Kopfhörer) ein Ton zwischen 500 Hz und 4 kHz schlechter als 30 dB sein.
Im Sprachverstehen (einsilbige Worte aus einem Meter Entfernung und 65 dB über einen Lautsprecher auf beide Ohren) müssen mehr als 80 % richtig verstanden werden.

Generell ist die Leistung bis zum Kauf von Produkten kostenfrei.
Dies beinhaltet die Beratung, Hörtests und meist auch die Ausprobe von Hörgeräten.

Selbst nach Kauf sind viele Leistungen über eine Pauschale von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt.

Jedem steht die Wahl des Hörakustikers frei.
Da während der Ausprobe und selbst nach Kauf Wartungstermine anfallen, ist ein wohnortnaher Hörakustiker zu empfehlen.

Auf eine breite Auswahl an Hörgeräten und Herstellern sowie eine persönliche Betreuung durch einen anwesenden Hörakustikmeister ist dabei zu achten.

Ein guter Hörakustiker hört zu und nimmt sich Zeit.
Damit die Hörgeräte am Ende gut eingestellt sind, bedarf es einer individuellen Anpassung an Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse.
Schließlich sollen Sie sich nicht nur mit den Geräten, sondern auch bei Ihrem Hörakustiker wohlfühlen.

Man kann sich seinen Hörakustiker genauso wie seinen Arzt jederzeit selbst aussuchen.
Auch ein Wechsel nach Kauf ist jederzeit möglich.

Wird der Hörakustiker während des Versorgungszeitraums gewechselt, wandert die Reparaturpauschale der Krankenkasse an den nächsten Akustiker weiter.

Meist muss dafür vom Kunden lediglich eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.

Bei gesetzlichen Krankenkassen liegt der Festbetrag für ein Hörgerät aktuell bei etwa 700 €.
Zusätzlich bezahlen die Krankenkassen auch einen Zuschuss für eventuelle Otoplastiken und Reparaturpauschalen für die Betreuung nach der Versorgung.
Bei privaten Krankenkassen kann der Betrag je nach Tarif abweichen.

Bei Erstversorgung ist dafür eine ärztliche Verordnung notwendig.

Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, dem Kunden ein eigenanteilsfreies Angebot zu machen.
Der Kunde muss also die Möglichkeit haben, „Kassengeräte“ kostenfrei zu testen und auf Wunsch zu erhalten.

Jeder Kunde hat darüber hinaus die Möglichkeit auch technisch bessere Hörgeräte mit Zuzahlung zu erwerben.
Diese können, je nach Ausstattung, bis zu 4.000 € pro Gerät kosten.

Mit jedem Gerät ist das Hörgefühl anders, da auch subjektive Faktoren eine Rolle spielen.
Am Ende sollte ein guter Klang und ein gutes Sprachverstehen an erster Stelle stehen.
Aber auch die Bedienbarkeit und der Tragekomfort spielen eine wichtige Rolle.
So gibt es bei Akkugeräten keinen Batteriewechsel mehr oder durch Bluetooth Anbindung die Möglichkeit über die Hörgeräte zu streamen und telefonieren.

Das liegt im Ermessen des Akustikers.
Da die Ausprobe komplett kostenfrei ist, kann der Akustiker entscheiden wie viele Hörgeräte er zu Ausprobe heraus gibt und wie lange der Kunde testen kann.
Meist sind zwei bis drei Geräte sinnvoll.
Ein eigenanteilsfreies Gerät muss dabei immer angeboten, aber nicht zwangsläufig ausprobiert werden, wenn der Kunde es nicht testen möchte.

Der Versorgungszeitraum beträgt aktuell 6 Jahre.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen hat man meist nach sechs Jahren Anspruch auf neue Hörgeräte. Bei den privaten oft bereits nach fünf Jahren.
Niemand ist jedoch verpflichtet nach Ablauf des Zeitraums neue Hörgeräte zu erwerben.
Allerdings ist meist der technische Fortschritt der neuen und der Verschleiß der Altgeräte Grund genug eine neue Versorgung zu veranlassen.

Da die Hersteller die Verfügbarkeit von Ersatzteilen nach der Auslieferung nur sechs Jahre gewährleisten müssen, kann es auch dazu kommen, dass Altgeräte bei defekt nicht mehr repariert werden können.

Da es sich um ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel handelt, kann bei Verlust eine Ersatzbeschaffung bei der jeweiligen Kasse beantragt werden.
Dafür ist meist eine neue Verordnung des HNO sowie eine eidesstattliche Erklärung des Kunden notwendig.

Ein eventueller Eigenanteil bei Zuzahlungsgeräten fällt dann aber erneut an, sollte keine Verlustversicherung bestehen.

Höreindrücke bestimmen den gesamten Alltag.
Jedes Geräusch sorgt somit für eine Stimulierung der Sinneszellen und des Hörnervs.
Daher ist eine Tragezeit mindestens acht Stunden pro Tag zu empfehlen.
Kürzere Tragezeiten erhöhen das Risiko der Hörentwöhnung sowie das Demenzrisiko und fördern somit die Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung des Hörvermögens.